Öffnungszeiten  

Öffnungszeiten

Sehnde

Montag - Freitag
07:00 - 18:00 Uhr
Samstag
08:00 - 13:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten
24.12.24
Baustoffe + Lager    08:00 - 12:00 Uhr
Bau & Gartenmarkt 08:00 - 13:00 Uhr
27.12. + 30.12.24
08:00 - 18:00 Uhr
31.12.24
Baustoffe + Lager    08:00 - 12:00 Uhr
Bau & Gartenmarkt 08:00 - 13:00 Uhr


Hemmingen

Montag - Freitag
07:00 - 16:00 Uhr
Samstag
08:00 - 13:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten
24.12.24

08:00 - 12:00 Uhr

Betriebsferien
27.12.24 - 31.12.24

 

Wahrenannahme

Montag - Freitag
08:00 - 15:00 Uhr

Baustoffhandel News

Winterdienst ist steuerlich abzugsfähig

  • Mein Haus

Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Davon profitieren vor allem Immobilienbesitzer. 

Sie können nicht nur Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an ihrer Immobilie absetzen, sondern auch den Streu- und Winterdienst in der kalten Jahreszeit.

Das Kehren und Streuen gehört zu den Verkehrssicherungspflichten, die, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), jeder Grundstückseigentümer ernst nehmen sollte. Wer den Schnee von einem Winterdienst räumen lässt, kann die Kosten dafür steuersparend absetzen.

Dies gilt sowohl für das eigene Grundstück als auch für den angrenzenden öffentlichen Raum: Verpflichtet die Kommune die Anlieger, den Gehweg vor dem Grundstück schnee- und eisfrei zu halten, so können Eigentümer diese Dienstleistung an eine Firma delegieren und deren Rechnung von der Steuer abziehen – im Rahmen der vorgesehenen Summen und natürlich nur bei Vorlage einer ordentlichen Rechnung, die Lohnkosten ausweist und per Überweisung beglichen wurde.